Neue KfW Förderungen für Wärmepumpen
Das Förderprogramm wird zum 21.07.2026 angepasst - informieren Sie sich hier über die neuen Fördersätze
Neue Heizungsförderung ab Juli 2026: Jetzt bis zu 80 % Zuschuss sichern!
Wer jetzt seine Heizung erneuert, profitiert von der neuen BEG-Förderung. Sichern Sie sich 30 % Grundförderung und kombinieren Sie diese mit attraktiven Einkommens- und Klimabonus-Zuschüssen. Der maximale Förderbetrag startet bei 28.000 €, sinkt jedoch ab Februar 2027 halbjährlich.
Die 4 Förderbausteine auf einen Blick
Grundförderung – Die Basis
30 % Zuschuss für den Austausch alter Heizungen.
Gilt für alle Antragsteller im Wohngebäude.
Gedeckelt auf maximal 28.000 € für die erste Wohneinheit.
Wichtig: Ab dem 01.02.2027 sinkt dieser Höchstbetrag alle 6 Monate um 750 €. Schnell sein lohnt sich!

Einkommensbonus – Extra-Hilfe
Bis zu +40 % zusätzlicher Zuschuss für selbstnutzende Eigentümer.
Gestaffelt nach Haushalts-Jahreseinkommen (bis 30.000 € = +40 % | bis 40.000 € = +30 % | bis 50.000 € = +10 %).
Familien-Vorteil: Jedes minderjährige Kind im Haushalt reduziert das anzurechnende Einkommen rechnerisch um 10.000 € – das sichert Ihnen einen höheren Bonus!
Klimageschwindigkeits-Bonus – Das Tempo zählt
+16 % Extra-Bonus für alle, die schnell handeln und ihre alte, fossile Heizung frühzeitig ersetzen.
Wichtig: Auch hier greift die Degression – ab dem 01.02.2027 sinkt dieser Bonus alle 6 Monate um 4 Prozentpunkte.
Wertschöpfungsbonus – Fokus EU (Geplant ab Q1/2027)
+15 % Bonus für Wärmepumpen, deren wesentliche Teile in der EU gefertigt wurden.
Achtung: Für Geräte von außerhalb der EU sinkt die Grundförderung ab diesem Zeitpunkt auf 15 %. Wir beraten Sie herstellerunabhängig zur besten Lösung!
Praxis-Beispiel:
Eine Familie mit einem Kind hat ein zu versteuerndes Einkommen von 40.000 €. Durch den Kinderzuschlag sinkt das relevante Einkommen auf 30.000 €.
30 % Grundförderung
+40 % Einkommensbonus
+16 % Klimabonus
Ergebnis: Die Familie schöpft den maximalen Fördersatz voll aus. Begrenzt durch den Förderhöchstbetrag erhält sie in der Praxis bis zu 80 % der förderfähigen Kosten erstattet.
